Beratung in allen Fragen des Arzthaftungsrechts. Ganz gleich, ob Sie als Arzt oder Patient mit Ansprüchen aus einer ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlung konfrontiert sind.
Ob Sie eine ärztliche Honorarforderung durchsetzen oder sich gegen eine unberechtigte Forderung Ihres Arztes oder Zahnarztes zur Wehr setzen müssen – wir beraten und vertreten Sie.
Beratung und Vertretung bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten, bei Praxisübertragungen / -verkauf, aber auch dem Zusammenschluss medizinischer Leistungserbringer zur gemeinsamen Berufsausübung.
Ich erlebe es immer häufiger: Verunsicherte Patienten suchen mich auf, weil sie einen ärztlichen Behandlungsfehler vermuten, aber keinen...
Können lebenserhaltende bzw. lebensverlängernde Maßnahmen einen erstattungsfähigen Vermögensschaden darstellen? Mit dieser Frage hatte sich der...
Als Privatversicherter haben Sie grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf die im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen. Ihr Versicherer...
Mit seiner Entscheidung vom 13.09.2018 hatte sich der Bundesgerichtshof (erneut) mit dem wohl prominentesten hannoverschen Zahnarzt, dem selbst...