Das komplexe Rechtsgebiet „Medizinrecht“ umfasst unter anderem die rechtliche Ausgestaltung der (schuldrechtlichen) Rechtsbeziehungen zwischen medizinischen Leistungserbringern (z. B. Arzt, Zahnarzt, psychologischer Psychotherapeut) und Patienten, aber auch von Leistungserbringern untereinander. Es erstreckt sich nicht nur auf das Gebiet der Arzthaftung, sondern auch auf Fragen des ärztlichen Berufs- und Gebührenrechts, des Krankenhausrechts sowie der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.
Wir beraten in Hannover in allen Bereichen des Medizinrechts, mit besonderen Tätigkeitsschwerpunkten.
Tätigkeitsschwerpunkte im Medizinrecht in Hannover
- Arzthaftung / Zahnarzthaftung
- Vergütung der Heilberufe (GOÄ / GOZ)
- Einzug und Abwehr ärztlicher und zahnärztlicher Honorarforderungen
- Vertretung vor Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen
- Vertretung vor Amts-, Land-, Oberlandes-, aber auch Sozial-, Arbeits- und Verwaltungsgerichten