Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte sich in einem am 24.01.2017 verkündeten Urteil mit der Frage zu befassen, ob Schadensersatzansprüche des Patienten auch dann bestehen, wenn sich dieser absprachewidrig vorzeitig aus der Klinik entfernt. In dem hier entschiedenen Fall hatte die Patientin (bzw. der klagende Ehemann) das Nachsehen (Geschäftszeichen: 8 U 119/15).
Was war geschehen? Der Kläger hatte sich gemeinsam mit seiner (damals 67-jährigen) Ehefrau in das nahegelegene Kreiskrankenhaus begeben, nachdem diese darüber berichtet hatte, dass es ihr nicht gut gehe und sie Schmerzen im Hals habe. Die Ehefrau des Klägers wurde daraufhin zunächst vom Bereitschaftsarzt des kassenärztlichen Notdienstes untersucht und von diesem in das Krankenhaus eingewiesen, obwohl die erhobenen Befunde (Blutdruck, EKG) als unauffällig beurteilt worden waren. Der diensthabende Stationsarzt hatte der Ehefrau des Klägers ein Bett auf der Station angeboten, musste dann aber vorübergehend nach einer anderen Patientin sehen. Als er nach etwa 10 Minuten auf die Intensivstation zurückkehrte, waren die Eheleute bereits wieder nach Hause gefahren, wo die Ehefrau des Klägers noch am selben Abend gegen 22:50 Uhr verstarb.