Implantate

Bei Implantaten handelt es sich allgemein um dauerhaft in den Körper eingebrachte künstliche Materialien, die bestimmte Körperfunktionen unterstützen oder ersetzen sollen. In der - zumeist gemeinten - Zahnmedizin spricht man von dentalen bzw. „enossalen (= „in den Knochen“) Implantaten. Hierbei handelt es sich um künstliche Zahnwurzeln, die in zahnlosen Kieferabschnitten direkt im Knochen verankert werden und von Patienten gerne mit „Dübeln“ verglichen werden. Sie dienen der Versorgung mit festsitzendem Zahnersatz und haben folgenden schematischen Aufbau:

 

 (Quelle: KZBV)

 

Auch wenn es sich bei der Versorgung mit enossalen Implantaten um ein mittlerweile etabliertes Verfahren handeln dürfte, spielt es in der anwaltlichen Praxis eine erhebliche Rolle. Dabei kommen immer wieder folgende Problemkreise zum Tragen:

 Fragen der wirtschaftlichen Aufklärung

  • Implantatinsertion trotz behandlungspflichtiger Erkrankung des Zahnhalteapparates
  • Fehler / Versäumnisse beim Knochenaufbau (Augmentation)
  • Nervenschädigungen
  • Navigationschirurgie (z. B. Robodent-Verfahren)
  • Implantatlockerung / Implantatverlust
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